Ein Autounfall kann schneller passieren, als man denkt. Ist ein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, heißt es jedoch nicht, dass es sofort durch ein Neues ersetzt werden oder auf dem Schrotthaufen landen muss. Viele Fahrer entscheiden sich nach einem Unfall für eine sogenannte Unfallinstandsetzung. Bei einer Unfallinstandsetzung handelt es sich um eine komplette Reparatur des Unfallfahrzeugs, die je nach Schadensintensität sowohl im Preis als auch im Prozess und der Reparatur variieren kann. Je nach Zustand des Fahrzeugs werden hierbei entweder einige wenige oder zahlreiche Autoteile ausgewechselt. Es gibt jedoch bei der Reparatur für die Fahrer der Fahrzeuge einige Dinge zu beachten:
Bevor der Wagen repariert wird, sollte eine geeignete Werkstatt ausgesucht werden. Man kann sich für eine Werkstatt des Vertrauens entscheiden, oder für eine Markenwerkstatt, die vertraglich an eine bestimmte Automarke gebunden ist. Diese weisen oft spezifischere und markenbezogene Kenntnisse zu dem Unfallfahrzeug auf, sind jedoch auch deutlich teurer. Alternativ gibt es noch die freien Autowerkstätten. Sie sind nicht an eine spezielle Automarke gebunden und reparieren alle möglichen Fahrzeuge. Freie Autowerkstätten sind günstiger, oft leidet jedoch auch die Qualität der Reparatur darunter. Für welche Werkstatt man sich entscheidet, hängt letztendlich von dem Fahrer ab. Bei einer Vollkaskoversicherung ist es oft bereits vertraglich festgesetzt, dass die Kunden das Fahrzeug im Falle eines Unfalls in den Vertragswerkstätten der Versicherung reparieren müssen. In jedem Fall lohnt es sich, einen Vergleich durchzuführen und die Werkstatt mit Bedacht zu wählen, da sehr schnell vierstellige Summen zustande kommen können.
Als nächstes muss ein Kfz-Sachverständiger angerufen werden, der eine Schadensanalyse durchführt und einen Kostenvoranschlag macht. Sein Gutachten kann die Grundlage für eine Schadensersatzforderung bilden, die man an den Verursacher des Unfalls richtet, sofern man nicht selbst Unfallverursacher ist. Bei einer kompletten Instandsetzung können die anfallenden Kosten sehr hoch sein, weshalb es sich empfiehlt, sich vorher abzusichern und sich einen oder mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Die Kosten der Reparatur werden zudem abhängig von der Kasko-Versicherung des Fahrers übernommen. Ist man selbst Verursacher des Unfalls, zahlt nur die Vollkaskoversicherung. Man muss also die Kosten der Instandsetzung selber tragen.
Ist der Kostenvoranschlag gemacht und die Werkstatt gewählt, beginnt die Reparatur, die je nach Schwere des Unfalls in ihrer Intensität variiert. Die kaputte Karosserie wird repariert – oder, wie es oft bei jüngeren Modellen der Fall ist, aus optischen Gründen gleich ersetzt –, verschiedene Fahrzeugteile werden ausgewechselt und am Schluss wird das „neue“ Auto noch werksgetreu teilweise oder komplett lackiert. In jedem Fall dürfen die Reparaturkosten jedoch nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen, wie der BGH in einem Urteil aus dem Jahr 2009 feststellte (BGH Urteil v. 2009, VI, ZR 100/08). Liegen die Kosten höher, widerspreche dies dem Wirtschaftlichkeitsgebot, wonach der Verursacher eines Unfalls nicht mehr Schadensersatz leisten soll, als zur Wiederherstellung des Schadens unbedingt nötig ist.
Wer auf Nummer sicher gehen will, holt sich den Rat von Profis, die nicht sofort zum Auswechseln der Teile tendieren. Oftmals lohnt es sich auch, sich an Werkstätten zu wenden, die sich auf die Unfallinstandsetzung spezialisiert haben. Diese bieten zumeist ein Rund-um-sorglos-Paket. In diesem Fall reicht ein Anruf beim Betreiber aus und das Schadensauto wird geholt, ein Leihwagen sofort zu Verfügung gestellt, ein Sachverständigenguten von der Werkstatt angefordert, der Schaden bei der Versicherung gemeldet und nach der Reparatur das Auto wieder gebracht. Einfacher geht es nicht!